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Verwalter muss Abstimmungsergebnis eines Beschlusses im Protokoll nicht festhalten / Wohnungseigentümer muss eine Modernisierung auch im Sondereigentum dulden; §§ 14, 22 WEG
LG Dortmund, AZ: 1 S 116/17, 05.06.2018
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LG Dortmund, AZ: 1 S 28/17, 05.12.2017
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LG Dortmund, AZ: 1 S 320/16, 20.06.2017
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Frank DOhrmann rechtsanwalt Bottrop Tagesfalle Arztpraxis Zugang Haustür hauseingangstür
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Wenig konsequent ist das Landgericht Dortmund vorliegend aber mit seinem sonst so hoch angesetzten Bestimmtheitsgrundsatz der Beschlussfassung umgegangen. Ohne Angabe eines konkreten Fabrikats, geschweige den Herstellers der Türöffnerautomatik hat das Landgericht auch diesen Teil der Beschlussfassung für zulässig erachtet. Dies widerspricht der bisherigen Rechtsprechung des LG Dortmund (1 S 320/16 und 1 S 28/17) zur Bestimmtheit der Anschaffung von Briefkästen.