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kein Stimmrechtsverbot gem. § 25 Abs. 5 WEG bei nachträglicher Genehmigung einer baulichen Veränderung
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 56/11, 14.10.2011
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Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Gladbeck Marl Gelsenkirchen Essen Oberhausen Mülheim Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Stimmrecht Versammlung WEG-Versammlung Wohnungseigentümerversammlung § 25 V Abs. 5 WEG Stimmrechtsverbot bauliche Veränderung Genehmigung 46 14 22 Begründungsfrist Begründung Klagebegründung Klagebegründungsfrist
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