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Wirtschaftsjahr einer Abrechnung ist das Kalenderjahr/ Ist-Abrechnung ist nichtig; § 28 WEG
AG Bottrop, AZ: 20 C 7/18, 20.07.2018
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Nichtigkeit Kalenderjahr Wirtschaftsjahr rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
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