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fristlose Kündigung bei ungerechtfertigter Mietminderung, § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 138/11, 11.07.2012
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AG Bottrop, AZ: 15 C 58/12 PKH, 23.08.2012
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Es ist davon auszugehen sein, dass eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzuges bei unberechtigter Mietminderung auch schon bei dem Rückstand einer Monatsmiete bei mehreren aufeinanderfolgenden Terminen i.S.d. § 569 III Nr. 1 S. 1 BGB begründet sein wird.