Detailansicht Urteil
Jahresabrechnung darf nur die Abrechnungsspitze, aber keine rückständigen Hausgelder ausweisen; § 28 WEG
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 72/17, 29.01.2018
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG Dortmund, AZ: 1 S 199/16, 10.01.2017
-
AG Lüneburg, AZ: 39 C 295/15, 29.03.2016
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 171/11, 01.06.2012
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 113/11, 02.12.2011
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank DOhrmann Soll-Abrechnung Ist-Abrechnung
Ähnliche Urteile
- Verwalter scheidet zum 31.12. aus dem Amt - Wer muss die Jahresabrechnung erstellen? - §§ 28 Abs. 2 Satz 1 und 2 WEG
- Wann liegt ein ordnungsgemäßer Vermögensbericht vor?
- Nichtigkeit der Jahresabrechnung - unzulässige Änderung des Kostennverteilerschlüssels - Anspruch auf zertifizierten Verwalter nach § 26a WEG
- Wie muss über eine jahresübergreifende Sonderumlage abgerechnet werden?
- Streitwert der Anfechtung einer Jahresabrechnung richtet sich nach tatsächlicher Auswirkung auf die klägerische Abrechnung
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Wurzeln Abmahnung Arzthaftung Teilungserklärung Beirat Kündigung Makler Beschluss Einstimmigkeit Kurioses Nachbarrecht Garage Telefonwerbung Schimmel Miete Nutzungsentschädigung Veränderung Verkehrsunfall Mietminderung Wohnungseigentümer Eigentümerversammlung Abschleppen Gemeinschaftseigentum Organisationsbeschluss Wirtschaftsplan Gegenabmahnung Eigenbedarfskündigung Tierhaltung Protokoll Treppenlift Verwaltungsbeirat Jahresabrechnung Anfechtungsklage Verwalter Sondereigentum
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
