Detailansicht Urteil
Keine schlüssige Änderung des Kostenverteilerschlüssels durch Genehmigung der Jahresabrechnung; §§ 21, 28 WEG
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 91/16, 17.05.2018
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 225/13, 09.03.2016
-
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 172/14, 23.07.2015
-
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-09 S 5/14, 14.04.2015
-
LG München I, AZ: 1 S 1817/13, 13.01.2014
-
LG Dortmund, AZ: 1 S 247/11, 15.01.2013
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Gesamtjahresabrechnung Einzeljahresabrechnung Teilnichtigkeit Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Verwalter scheidet zum 31.12. aus dem Amt - Wer muss die Jahresabrechnung erstellen? - §§ 28 Abs. 2 Satz 1 und 2 WEG
- Wann liegt ein ordnungsgemäßer Vermögensbericht vor?
- Nichtigkeit der Jahresabrechnung - unzulässige Änderung des Kostennverteilerschlüssels - Anspruch auf zertifizierten Verwalter nach § 26a WEG
- Wie muss über eine jahresübergreifende Sonderumlage abgerechnet werden?
- Streitwert der Anfechtung einer Jahresabrechnung richtet sich nach tatsächlicher Auswirkung auf die klägerische Abrechnung
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Mietminderung Beirat Wirtschaftsplan Treppenlift Kündigung Wurzeln Makler Wohnungseigentümer Garage Verkehrsunfall Arzthaftung Jahresabrechnung Kurioses Beschluss Teilungserklärung Einstimmigkeit Schimmel Eigenbedarfskündigung Anfechtungsklage Eigentümerversammlung Organisationsbeschluss Gegenabmahnung Abschleppen Veränderung Nutzungsentschädigung Telefonwerbung Miete Tierhaltung Sondereigentum Protokoll Verwalter Verwaltungsbeirat Gemeinschaftseigentum Abmahnung Nachbarrecht
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
