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Beseitigungsanspruch verjährt - Duldungsanspruch ist Gemeinschaftssache; §§ 14, 22 WEG, 1004, 902 BGB
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 98/17, 07.06.2018
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Vergemeinschaftung Verjährung verjährt Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
bauliche Veränderung Beseitigungsanspruch Duldungsanspruch
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Warum der Duldungsanspruch im Rahmen einer Wohnungseigentümergemeinschaft nicht von jedem einzelnen Wohnungseigentümer durchgesetzt werden kann, sondern nur von der Gemeinschaft selber, erschließt sich nicht, als der (verjährte) Beseitigungsanspruch bis zur Vergemeinschaftung durch entsprechende Beschlussfassung zweifelsfrei ein Individualanspruch ist.
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