Detailansicht Urteil
Waschküche als zulässiger Versammlungsort einer Eigentümerversammlung; §§ 23, 24 WEG ???
LG Dortmund, AZ: 17 S 83/18, 23.11.2018
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG Dortmund, AZ: 512 C 31/17, 27.03.2018
-
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 42/15, 10.08.2015
-
AG Essen, AZ: 196 C 293/14, 27.04.2015
-
LG Dortmund, AZ: 1 S 445/14, 21.04.2015
-
OLG Düsseldorf, AZ: 5 Wx 512/92, 01.03.1993
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Teilnahme Teilhabe Bottrop
Ähnliche Urteile
- Zum rechtmäßigen Ausschluss von einer Eigentümerversammlung - Zu den Grenzen einer Protokollierungsklausel in der Teilungserklärung
- Rückbau oder Genehmigung einer baulichen Veränderung? - Welche Ansprüche hat ein Wohnungseigentümer gegen die Gemeinschaft?
- Wann liegt ein ordnungsgemäßer Vermögensbericht vor?
- Wohnungseigentümer wurde nicht zur Unterzeichnung des Protokolls der Versammlung bestimmt: Alle Beschlüsse anfechtbar.
- Zum Ausschluss der Teilnahme an einer Eigentümerversammlung - Protokollierungsfehler führen nicht zur Nichtigkeit der Beschlussfassung
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Wohnungseigentümer Wurzeln Kurioses Beschluss Miete Verwalter Tierhaltung Treppenlift Anfechtungsklage Abschleppen Beirat Nutzungsentschädigung Wirtschaftsplan Schimmel Mietminderung Nachbarrecht Verkehrsunfall Telefonwerbung Verwaltungsbeirat Protokoll Kündigung Veränderung Abmahnung Teilungserklärung Arzthaftung Gegenabmahnung Eigentümerversammlung Eigenbedarfskündigung Organisationsbeschluss Jahresabrechnung Sondereigentum Garage Einstimmigkeit Gemeinschaftseigentum Makler
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!