Detailansicht Urteil
Zur fristlosen Abberufung eines WEG-Verwalters
AG Augsburg, AZ: 30 C 2739/08, 23.02.2011
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Verwalter Kündigung WEG § 26 Abberrufung Bottrop WEG_Verwalter Wohnungsverwalter Eigentümer
Ähnliche Urteile
- Verwalter scheidet zum 31.12. aus dem Amt - Wer muss die Jahresabrechnung erstellen? - §§ 28 Abs. 2 Satz 1 und 2 WEG
- Verwalter handelt bei falschem Versammlungsort nicht pflichtwidrig - Wohnungseigentümer hat Anspruch gegen den Verwalter auf Bescheinigung über haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG
- Eigentümergemeinschaft haftet wegen falscher Jahresabrechnung des Verwalters grds. auf Schadensersatz; §§ 18 Abs. 2; 28 WEG, 280 BGB
- Beirat darf bei bestehender Verwaltung keine Eigentümerversammlung einberufen / Versammlung kann durch einstweilige Verfügung untersagt werden; § 24 Abs. 3 WEG
- WEG-Verwalter haftet bei fehlendem Wartungsvertrag für herabfallende Gebäudeteile nach einem Sturm persönlich; §§ 27 WEG; 836, 838 BGB
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Einstimmigkeit Teilungserklärung Verwalter Kurioses Treppenlift Beschluss Gegenabmahnung Verkehrsunfall Abschleppen Tierhaltung Wohnungseigentümer Makler Veränderung Protokoll Mietminderung Wirtschaftsplan Jahresabrechnung Telefonwerbung Nutzungsentschädigung Schimmel Eigenbedarfskündigung Anfechtungsklage Arzthaftung Nachbarrecht Organisationsbeschluss Garage Gemeinschaftseigentum Verwaltungsbeirat Kündigung Abmahnung Sondereigentum Beirat Eigentümerversammlung Wurzeln Miete
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
