Detailansicht Urteil
Zur Haftung bei Frosch-Quaken aus dem Gartenteich; §§ 906, 1004 BGB; 20 BNatSchG
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 82/91, 20.11.1992
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Lärm Rechtsanwalt frank Dohrmann Bottrop Nachbarrecht Grundstücksnachbar Frosch Teich
Ähnliche Urteile
- Gemeinsam errichteter Zaun wurde nicht auf die Grundstücksgrenze gesetzt - Dennoch kein Anspruch auf Umsetzung
- Streitigkeit über Anspruch auf Kündigung des Mieters des Nachbarn ist mit 2-facher Jahresmiete anzusetzen.
- Zu schwierigen Standardproblemen im Nachbarrecht: Kameraüberwachung, Grenzzaun, Überhang, zu geringe Grenzabstände, §§ 31, 32, 42 NachbG NRW, 908, 910, 1004 BGB
- Privater Waffenhändler hat keinen Anspruch auf Videoüberwachung seines Grundstücks
- Keine Einfriedung als "ortsübliche Einfriedung" gem. § 34 NachbG NRW?
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Abmahnung Nutzungsentschädigung Nachbarrecht Garage Gegenabmahnung Schimmel Teilungserklärung Beschluss Eigenbedarfskündigung Treppenlift Beirat Verwaltungsbeirat Telefonwerbung Arzthaftung Verkehrsunfall Abschleppen Protokoll Kündigung Sondereigentum Mietminderung Wirtschaftsplan Wohnungseigentümer Wurzeln Jahresabrechnung Eigentümerversammlung Verwalter Gemeinschaftseigentum Organisationsbeschluss Makler Kurioses Veränderung Anfechtungsklage Miete Einstimmigkeit Tierhaltung
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!