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Mieter eines gewerblichen Mietverhältnisses muss unrenoviert übernommenes Mietübjekt nicht renovieren; §§ 535, 307 BGB
OLG Dresden, AZ: 5 U 1613/18, 06.03.2019
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Schönheitsreparaturen Instandsetzung Auszug Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Gewerbemietvertrag
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