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Selbsthilferecht gem. § 910 I Abs. 1 BGB schließt Beseitigungsanspruch gem. § 1004 I Abs. 1 BGB nicht aus
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 99/03, 28.11.2003
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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