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kein Anspruch auf Ableitung des Abwasser über das Nachbargrundstück, §§ 917 BGB ,7 e NRG BW
OLG Karlsruhe, AZ: 6 U 149/06, 28.05.2008
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Fachanwalt für Miet und Wohnungseigentumsrecht Wasser Abwasser Entsorgung Beseitigungsanspruch § 1004 BGB Boden Erde Nachbarn Nachbargrundstück Rohr Ableitung Leitungsrohre Leitungsrohr Oberhausen Gladbeck Dorsten Mülheim
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