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Keine Rubrumsberichtigung, wenn anstelle des WEG-Verbandes fehlerhaft die Wohnungseigentümer verklagt werden, §§ 253 Abs. 2, 319 ZPO
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 54/10, 10.03.2011
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop WEG Parteiwechsel Rubrum Rubrumsberichtigung falscher Beklagter Berufung Berufungsinstanz Fachanwalt Wohnungseigentumsrecht subjektive Klagehäufung Wohnungseigentümer Wohnungseigentümergemeinschaft Verband WEG-Verband gesamtschuldnerische Haftung
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