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Zur Blockwahl und zur Vergütung des Verwaltungsbeirates, §§ 21 Abs. 3, § 29 Abs. 1 WEG
KG Berlin, AZ: 24 W 194/02, 29.03.2004
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Beirat Verwaltungsbeirat Vergütung Entschädigung Aufwandsentschädigung Wahl en bloc Frank Dohrmann Rechtsanwalt Fachanwalt für Miet- Wohnungseigentumsrecht Bottrop Gladbeck Dorsten Oberhausen Mülheim Anfechtung Anfechtungsklage Beschluss Beschluß
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