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Sanierungsbeschluss muss die Höhe der Kosten und die Art der Finanzierung festlegen; § 21 WEG
LG Dortmund, AZ: 1 S 4/19, 28.01.2020
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Instandsetzung Instandhaltung Rücklage Sonderumlage
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