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Zur Beschlussfassung über eine Einziehungsklage gem. § 18 WEG
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 2/11, 08.07.2011
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Abmeierungsklage Entziehung Wohneigentum Klage Anfechtung Abmahnung Enteigenung Wohnung Wohnungseigentum
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- Abmahnung muss Drohung des Entzugs von Wohneigentum enthalten, ist aber auch ohne eine solche Drohung wirksam, wenn auch ohne Rechtsfolgen; §§ 17, 44 WEG
- Verwahrloste Wohnung kann Entziehung des Wohneigentum begründen - Verwalter kann ohne Beschluss Klage erheben; §§ 17, 25 Abs. 4 WEG
- Nach erhobener Entziehungsklage ist keine weitere Abmahnung erforderlich; § 18 Abs. 1 WEG
- Wohnungseigentümer darf nach erfolgreicher Einziehungsklage nicht als Mieter oder Nutzungsberechtigter in der Wohnung wohnen bleiben; §§ 14 Nr. 1, 15 Abs. 3, 18 Abs. 1, 2 Nr. 1 WEG
- Obsiegender Wohnungseigentümer muss sich an den Kosten einer Einziehungsklage beteiligen; § 16 Abs. 4, 18 WEG
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