Detailansicht Urteil
Privates Wegerecht bei öffentlicher Baulast?; §§ 917, 242, 1004 BGB
OLG Hamm, AZ: 5 U 152/16, 06.07.2017
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 155/18, 24.01.2020
-
OLG Hamm, AZ: I-5 U 30/19, 18.11.2019
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 47/17, 26.01.2018
-
LG Essen, AZ: 13 S 37/17, 16.10.2017
-
AG Bottrop, AZ: 8 C 467/12, 29.05.2013
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Notwegerecht Nachbarrecht Duldung Rechtsanwalt frank Dohrmann Bottrop öffentlich-rechtliche Baulast Treu und Glauben
Ähnliche Urteile
- Gemeinsam errichteter Zaun wurde nicht auf die Grundstücksgrenze gesetzt - Dennoch kein Anspruch auf Umsetzung
- Streitigkeit über Anspruch auf Kündigung des Mieters des Nachbarn ist mit 2-facher Jahresmiete anzusetzen.
- Zu schwierigen Standardproblemen im Nachbarrecht: Kameraüberwachung, Grenzzaun, Überhang, zu geringe Grenzabstände, §§ 31, 32, 42 NachbG NRW, 908, 910, 1004 BGB
- Privater Waffenhändler hat keinen Anspruch auf Videoüberwachung seines Grundstücks
- Keine Einfriedung als "ortsübliche Einfriedung" gem. § 34 NachbG NRW?
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Wurzeln Beschluss Beirat Treppenlift Gegenabmahnung Organisationsbeschluss Wohnungseigentümer Eigentümerversammlung Veränderung Verwalter Kurioses Verkehrsunfall Gemeinschaftseigentum Sondereigentum Tierhaltung Eigenbedarfskündigung Anfechtungsklage Telefonwerbung Garage Makler Schimmel Mietminderung Jahresabrechnung Protokoll Wirtschaftsplan Nutzungsentschädigung Einstimmigkeit Miete Nachbarrecht Teilungserklärung Verwaltungsbeirat Kündigung Abmahnung Arzthaftung Abschleppen
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
