Detailansicht Urteil
Verkündung des WEG-Beschlussergebnisses als Wirksamkeitsvoraussetzung / keine Individualansprüche aus dem Verwaltervertrag
AG Duisburg, AZ: 75a C 44/12, 30.01.2013
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG Düsseldorf, AZ: 25 S 56/10, 16.03.2011
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 10/01, 23.08.2001
-
BayObLG München, AZ: 2Z BR 72/95, 07.12.1995
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Beschluss Beschlussanfechtung Abstimmung Abstimmungsergebnis Verwaltervertrag Unterschrift Unterzeichnung Bestimmung Eigentümervesammlung Wohnungseigentümerversammlung
Ähnliche Urteile
- Verwalter scheidet zum 31.12. aus dem Amt - Wer muss die Jahresabrechnung erstellen? - §§ 28 Abs. 2 Satz 1 und 2 WEG
- Verwalter handelt bei falschem Versammlungsort nicht pflichtwidrig - Wohnungseigentümer hat Anspruch gegen den Verwalter auf Bescheinigung über haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG
- Eigentümergemeinschaft haftet wegen falscher Jahresabrechnung des Verwalters grds. auf Schadensersatz; §§ 18 Abs. 2; 28 WEG, 280 BGB
- Beirat darf bei bestehender Verwaltung keine Eigentümerversammlung einberufen / Versammlung kann durch einstweilige Verfügung untersagt werden; § 24 Abs. 3 WEG
- WEG-Verwalter haftet bei fehlendem Wartungsvertrag für herabfallende Gebäudeteile nach einem Sturm persönlich; §§ 27 WEG; 836, 838 BGB
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Wurzeln Abschleppen Tierhaltung Eigentümerversammlung Nutzungsentschädigung Miete Veränderung Treppenlift Einstimmigkeit Nachbarrecht Eigenbedarfskündigung Makler Garage Wohnungseigentümer Beschluss Gegenabmahnung Verwaltungsbeirat Protokoll Telefonwerbung Anfechtungsklage Sondereigentum Verkehrsunfall Beirat Organisationsbeschluss Abmahnung Teilungserklärung Kurioses Jahresabrechnung Verwalter Mietminderung Schimmel Arzthaftung Kündigung Gemeinschaftseigentum Wirtschaftsplan
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!

Die überwiegende Rechtsprechung verlangt zunächst einmal eine (vorrangige) Willensbildung per Beschlussfassung innerhalb der Gemeinschaft. Erst bei ablehnenden Beschluss soll das Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage gegeben sein.
Nach der vom AG Duisburg vertretenen Ansicht bestünde sonst keine Möglichkeit des sich die Unterschrift verweigernden Wohnungseigentümers, Einfluss auf den Inhalt des Verwaltervertrages zu nehmen und im Falle einer Überstimmung durch die übrigen Eigentümer eine gerichtliche Klärung der strittigen Vertragsinhalte herbeizuführen.