Detailansicht Urteil
Trotz Nichtigkeit der Verwalterwahl: WEG haftet für Kosten einer Instandsetzungsmaßnahme; §§ 133, 157, 164 ff, 631 ff BGB
LG Nürnberg-Fürth, AZ: 12 O 5227/19, 02.09.2020
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Instandsetzungsmassnahme rechtsanwalt frank Dohrmann Bottrop Nichtigkeit Bestellung Verwalter
Ähnliche Urteile
- Verwalter scheidet zum 31.12. aus dem Amt - Wer muss die Jahresabrechnung erstellen? - §§ 28 Abs. 2 Satz 1 und 2 WEG
- Verwalter handelt bei falschem Versammlungsort nicht pflichtwidrig - Wohnungseigentümer hat Anspruch gegen den Verwalter auf Bescheinigung über haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG
- Eigentümergemeinschaft haftet wegen falscher Jahresabrechnung des Verwalters grds. auf Schadensersatz; §§ 18 Abs. 2; 28 WEG, 280 BGB
- Beirat darf bei bestehender Verwaltung keine Eigentümerversammlung einberufen / Versammlung kann durch einstweilige Verfügung untersagt werden; § 24 Abs. 3 WEG
- WEG-Verwalter haftet bei fehlendem Wartungsvertrag für herabfallende Gebäudeteile nach einem Sturm persönlich; §§ 27 WEG; 836, 838 BGB
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Abmahnung Teilungserklärung Nutzungsentschädigung Gegenabmahnung Protokoll Wirtschaftsplan Schimmel Wurzeln Arzthaftung Kündigung Treppenlift Jahresabrechnung Gemeinschaftseigentum Garage Organisationsbeschluss Sondereigentum Verwaltungsbeirat Verkehrsunfall Anfechtungsklage Telefonwerbung Kurioses Veränderung Wohnungseigentümer Miete Eigentümerversammlung Einstimmigkeit Beirat Tierhaltung Makler Nachbarrecht Eigenbedarfskündigung Beschluss Abschleppen Mietminderung Verwalter
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
