Detailansicht Urteil
Abgelehnter Umlaufbeschluss ist keine ordnungsgemäße Vorbefassung / Hausgeldklage des Verwalters ohne Beschlussfassung zulässig; § 27 WEG n.F.
LG Dortmund, AZ: 1 S 263/20, 19.03.2021
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Hausgeldklage Verwalter KLage
Ähnliche Urteile
- Verwalter scheidet zum 31.12. aus dem Amt - Wer muss die Jahresabrechnung erstellen? - §§ 28 Abs. 2 Satz 1 und 2 WEG
- Verwalter handelt bei falschem Versammlungsort nicht pflichtwidrig - Wohnungseigentümer hat Anspruch gegen den Verwalter auf Bescheinigung über haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG
- Eigentümergemeinschaft haftet wegen falscher Jahresabrechnung des Verwalters grds. auf Schadensersatz; §§ 18 Abs. 2; 28 WEG, 280 BGB
- Beirat darf bei bestehender Verwaltung keine Eigentümerversammlung einberufen / Versammlung kann durch einstweilige Verfügung untersagt werden; § 24 Abs. 3 WEG
- WEG-Verwalter haftet bei fehlendem Wartungsvertrag für herabfallende Gebäudeteile nach einem Sturm persönlich; §§ 27 WEG; 836, 838 BGB
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Kündigung Miete Beschluss Nutzungsentschädigung Jahresabrechnung Organisationsbeschluss Anfechtungsklage Schimmel Abmahnung Einstimmigkeit Tierhaltung Nachbarrecht Verwaltungsbeirat Eigenbedarfskündigung Abschleppen Telefonwerbung Kurioses Arzthaftung Gemeinschaftseigentum Makler Wurzeln Teilungserklärung Mietminderung Veränderung Gegenabmahnung Eigentümerversammlung Treppenlift Verkehrsunfall Sondereigentum Wohnungseigentümer Garage Beirat Protokoll Wirtschaftsplan Verwalter
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
