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Vertreterversammlung auch in der Corona-Pandemie unzulässig; § 23 WEG
AG Bottrop, AZ: 20 C 55/20, 07.05.2021
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Corona Sars Covid19 Wohnungseigentümerversammlung Rechtsanwalt Bottrop Frank Dohrmann Vertreterversammlung Vollmachtversammlung
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- Eigentümergemeinschaft haftet wegen falscher Jahresabrechnung des Verwalters grds. auf Schadensersatz; §§ 18 Abs. 2; 28 WEG, 280 BGB
- Beirat darf bei bestehender Verwaltung keine Eigentümerversammlung einberufen / Versammlung kann durch einstweilige Verfügung untersagt werden; § 24 Abs. 3 WEG
- Nur die Juristische Person - nicht deren gesetzlicher Vertreter - kann zum Beirat bestellt werden; § 29 Abs. 1 Satz 1 WEG
- Geringe Kostenabweichung macht Wirtschaftsplan nicht anfechtbar - Erstattung eines angeblichen Darlehns erfordert Nachweis über den Grund der Gewährung
- Zum rechtmäßigen Ausschluss von einer Eigentümerversammlung - Zu den Grenzen einer Protokollierungsklausel in der Teilungserklärung
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Davon unberührt bleibt aber die Verpflichtung der Verwaltung unter Beachtung der Hygienevorschriften eine Eigentümerversammlung durchzuführen.
Eine Weigerung zum Abhalten von Eigentümerversammlungen in Corona-Zeiten ist ebenso unzureichend, wie der Versuch, die Teilnahme der Eigentümer auf eine Vollmachtserteilung an den Verwalter oder Beirat zu beschränken.