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§ 28 Abs. 2 der II. BVO keine geeignete Grundlage zur Ermittlung der zu bildenden Instandhaltungsrücklage
LG Dortmund, AZ: 1 S 273/20, 19.04.2021
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Höhe Instandhaltungsrücklage Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Wirtschaftsplan Ermeesen Wohnungseigentümergemeinschaft Beschlussanfechtung
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