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Unterlassungserklärung beseitigt Unterlassungsanspruch/ Anspruch auf Unterlassung ehrverletzender Äußerungen beschränkt sich auf den konkreten Verbreitungsweg; §§ 823, 1004 BGB
AG Bottrop, AZ: 8 C 20/19, 06.05.2021
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Gefährliche Erledigungserklärung eines Unterlassungsanspruches nach Beseitigung der BeeinträchtigungAG Gladbeck, AZ: 12 C 39/20, 12.06.2020
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Beleidigung Verleumdung Rufschädigung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
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Bzgl. der Reichweite der Unterlassungsverpflichtung sollte stets darauf geachtet werden, das die beantragte Unterlassungsverpflichtung nicht zu weit gefasst ist und nur die tatsächlich feststellbaren Verstöße umfasst, sonst droht eine ebenso überflüssige wie vermeidbare Prozessniederlage.