Detailansicht Urteil
Jahresabrechnung kann jetzt doch wieder vertretbare Handlung sein - Ersatzvornahme durch Vorschussforderung möglich; ; §§ 27, 28 WEG; 637 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 290/19, 26.02.2021
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: I ZB 5/16, 23.06.2016
-
AG Bottrop, AZ: 18 M 2611/12, 02.04.2013
-
OLG Köln, AZ: 2 W 201/97, 02.03.1998
-
BayObLG München, AZ: BReg 2 Z 142/87, 15.11.1988
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Jahresabrechnung ausgeschiedener Verwalter ehemaliger Erstellung Verzug Vorschussklage
Ähnliche Urteile
- Vertreter eines Wohnungseigentümers wird der Versammlung verwiesen, alle Beschlüsse sind anfechtbar
- Beschlussfassung zur Genehmigung des "Ausbaus des Spitzbodens zu Wohnzwecken" ist mangels Bestimmtheit nichtig
- GoA: Vermieter läßt Pkw des Mieters abschleppen. Wer haftet für die Abschleppkosten?; §§ 859, 226, 242 BGB
- Zum Beginn der Kündigungs-Sperrfrist des § 577a BGB beim Umwandlung in Wohneigentum
- Verwalter scheidet zum 31.12. aus dem Amt - Wer muss die Jahresabrechnung erstellen? - §§ 28 Abs. 2 Satz 1 und 2 WEG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Garage Abschleppen Mietminderung Jahresabrechnung Anfechtungsklage Nachbarrecht Verwalter Gegenabmahnung Einstimmigkeit Kündigung Beschluss Abmahnung Arzthaftung Kurioses Gemeinschaftseigentum Nutzungsentschädigung Teilungserklärung Tierhaltung Sondereigentum Wirtschaftsplan Organisationsbeschluss Verkehrsunfall Telefonwerbung Verwaltungsbeirat Eigentümerversammlung Treppenlift Wurzeln Beirat Miete Eigenbedarfskündigung Schimmel Veränderung Protokoll Makler Wohnungseigentümer
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!

Wie der BGH das auch immer verkauft hat, ist nunmehr für die Wohnungseigentümer Klarheit geschaffen worden und zugleich ein gangbarer Weg für die Praxis aufgezeigt worden, der es ermöglicht, zumindest eine Abrechnung - wenn schon keine Rechnungslegung - zu erhalten.