Detailansicht Urteil
Auch unberechtigte Ausgaben gehören in die Jahresabrechnung/Zur fehlerhaften Anwendung des Kostenverteilerschlüssels, §§ 16 Abs. 2, 3 und 4; 28 Abs. 3 WEG
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 156/10, 04.03.2011
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Kosten Kostenverteilerschlüssel Kostenschlüssel unberechtigte Ausgaben sachfremde falsche unzulässige Teilungserklärung Gemeinschaftsordnung Abrechnung Jahresabrechnung Verwalter Haftung Regress Entlastung Eigentümerversammlung
Ähnliche Urteile
- Eigentümergemeinschaft haftet wegen falscher Jahresabrechnung des Verwalters grds. auf Schadensersatz; §§ 18 Abs. 2; 28 WEG, 280 BGB
- Beirat darf bei bestehender Verwaltung keine Eigentümerversammlung einberufen / Versammlung kann durch einstweilige Verfügung untersagt werden; § 24 Abs. 3 WEG
- WEG-Verwalter haftet bei fehlendem Wartungsvertrag für herabfallende Gebäudeteile nach einem Sturm persönlich; §§ 27 WEG; 836, 838 BGB
- Schadenersatzansprüche wegen Säumnisse des Verwalters müssen gegenüber der GdWE geltend gemacht werden; §§ 18 Abs. 1 und 2; 27 WEG; 280 BGB
- Geringe Kostenabweichung macht Wirtschaftsplan nicht anfechtbar - Erstattung eines angeblichen Darlehns erfordert Nachweis über den Grund der Gewährung
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Eigenbedarfskündigung Verkehrsunfall Schimmel Wohnungseigentümer Verwaltungsbeirat Wurzeln Abmahnung Makler Eigentümerversammlung Abschleppen Sondereigentum Anfechtungsklage Telefonwerbung Veränderung Protokoll Gemeinschaftseigentum Mietminderung Arzthaftung Beschluss Organisationsbeschluss Kündigung Wirtschaftsplan Kurioses Nachbarrecht Beirat Garage Verwalter Tierhaltung Einstimmigkeit Nutzungsentschädigung Miete Treppenlift Teilungserklärung Jahresabrechnung Gegenabmahnung
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
Auch wenn das vorliegende Urteil der einhelligen Rechtsprechung entspricht, zeichnet sich diese Entscheidung nicht durch einen effektiven Rechtsschutz aus. Die Entscheidung mit dem Liquiditätsinteresse der Gemeinschaft zu rechtfertigen, stößt spätestens dort auf Bedenken, wo Jahresabrechnugnen oder Wirtschaftspläne aus weit unbedeuteren Fehlern aufgehoben werden, ohne sich über das Liquiditätsinteresse Gedanken zu machen.
Von der fehlerhaften Einstellung unberechtigter Forderungen in die Jahresabrechnung strikt zu trennen sind die Forderungen, die der Gemeinschaft durch die Jahresabrechnung auferlegt worden sind, obwohl die Teilungserklärung bestimmte Kosten dem jeweiligen Sondereigentümer auferlegt haben. Hierbei handelt es sich um fehlerhafte Kostenverteilungen, die immer zur Rechtswidrigkeit der entsprechenden Beschlussfassung führen und bei einer Anfechtungsklage aufgehoben werden.