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Abwälzen von Kosten einer Sondervergütung der Verwaltung auf einen Eigentümer nach dem "Verursacherprinzip" ist nicht zulässig
AG Essen-Borbeck, AZ: 24 C 124/20, 08.07.2021
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Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Nichtigkeit unbestimmtheit Beschlußkompetenz Beschlusskompetenz Anfechtungsklage Wohnungseigentümerversammlung Kosten
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