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Keine Entschädigung für Reiseveranstalter, wenn Durchführung einer Pauschalreise durch Reisewarnung des auswärtigen Amtes unmöglich wird
AG Hannover, AZ: 502 C 12946/20, 09.04.2021
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AG Hannover, AZ: 537 C 13595/20, 22.04.2021
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AG Kassel, AZ: 435 C 3090/20, 20.04.2021
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iur. Dennis Keke
Keywords: Corona, Corona-Pandemie, Reise, Pauschalreise, Mangel, Reisewarnung, Auswärtiges Amt
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