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Anfechtungsklage gegen Untergemeinschaft zulässig, §§ 23 Abs. 1, 25, 46 Abs. 1 WEG
LG München I, AZ: 1 S 8436/10, 20.12.2010
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Kommentar von RA Frank Dohrmann, Bottrop:
Die Entscheidung des LG München ist mittlerweile durch die ständige BGH-Rechtsprechung überholt. Nach Auffassung des BGH richtet sich die Anfechtungsklage auch bei sogenannten Untergemeinschaften gegen alle Eigentümer (BGH, Urt. v. 10.02.2012, Az.: V ZR 145/12; BGH, Urt. v. 11.11.2011, Az.: 45/11). Insoweit ist Vorsicht bei Anfechtungsklagen geboten, da nach der bisherigen Rechtsprechung nicht mit einer Rubrumsberichtigung gerechnet werden kann und die Möglichkeit einer subjektiven Klagehäufung (Klageumstellung auf alle Eigentümer) meist an der verstrichenen Anfechtungsfrist scheitert. Ein subjektive Klagehäufung käme nur noch bei einer nichtigen Beschlussfassung als in Betracht, da nichtige Beschlüsse nicht der Anfechtungsfrsit des § 46 WEG unterliegen.
Verbundene Urteile
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BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 145/11, 10.02.2012
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BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 45/11, 11.11.2011
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OLG Koblenz, AZ: 5 U 934/10, 18.10.2010
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Anfechtungsklage Untergemeinschaft prozessfähig Klagegegner Beschlusanfechtung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Anfechtung KLage
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