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Zur Weigerung des WEG-Verwalters zur weisungsgebundenen Stimmrechtsabgabe auf einer Eigentümerversammlung, §§ 23, 25 Abs. 2 WEG
AG Gladbeck, AZ: 18 UR II 46/00, 28.07.2000
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Kommentar von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop:
Die im Ergebnis richtige Entscheidung des Amtsgerichts stützt sich auf eine Kommentierung im Bärmann/Pick/Merle, welche nicht der herrschenden Meinung in der Rechtsprechung entspricht ( vgl. BayObLG NJW-RR 1991, 531 und 1990, 207). Die Begründung des OLG Hamm (15 W 51/01) in der Beschwerdeinstanz ist dogmatisch zutreffender.
Verbundene Urteile
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OLG Hamm, AZ: 15 W 51/01, 21.05.2001
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LG Essen, AZ: 2 T 221/00, 23.11.2000
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Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Anfechtung Eigentümer Vertretung Stimmrecht Stimmrechtsausschluss Anfechtung Anfechtungsklage Versammlung Eigentümerversammlung weigerung Verwalter vertreter Abstimmung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
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