Detailansicht Urteil
Unwirksamkeit einer Beschlussfassung bei faktischer Unmöglichkeit der Ausübung des Stimmrechts eines Wohnungseigentümers
LG Essen, AZ: 2 T 221/00, 23.11.2000
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
OLG Hamm, AZ: 15 W 51/01, 21.05.2001
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Anfechtung Eigentümer Vertretung Stimmrecht Stimmrechtsausschluss Anfechtung Anfechtungsklage Versammlung Eigentümerversammlung weigerung Verwalter vertreter Abstimmung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Ausübung Stimmrechtsausübung
Ähnliche Urteile
- Zum Anspruch auf Abberufung eines nichtzertifizierten Verwalters trotz bestandskräftiger Neubestellung; §§ 18, 19 WEG
- Zur rückwirkenden Verwalterbestellung / Bestellung der Verwaltung durch das Gericht beginnt mit der Verkündung, nicht mit der Rechtskraft des Urteils
- Nichtigkeit der Jahresabrechnung - unzulässige Änderung des Kostennverteilerschlüssels - Anspruch auf zertifizierten Verwalter nach § 26a WEG
- Zur Verwalterhaftung bei der Bauüberwachung am Gemeinschaftseigentum
- Versicherungsvertrag mit der WEG nicht zustande gekommen: Verwalter haftet nicht für entgangene Maklercourtage
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Makler Eigentümerversammlung Wirtschaftsplan Wohnungseigentümer Einstimmigkeit Teilungserklärung Gegenabmahnung Treppenlift Verkehrsunfall Arzthaftung Beschluss Veränderung Jahresabrechnung Nachbarrecht Kündigung Verwalter Protokoll Nutzungsentschädigung Telefonwerbung Mietminderung Organisationsbeschluss Beirat Verwaltungsbeirat Abschleppen Gemeinschaftseigentum Wurzeln Kurioses Eigenbedarfskündigung Garage Schimmel Tierhaltung Abmahnung Sondereigentum Anfechtungsklage Miete
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!