Detailansicht Urteil
Bei Feststellung eines Mietrückstandes ist auf die vertraglich vereinbarte, nicht auf die berechtigt geminderte Mete abzustellen; §§ 543, 569 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 193/16, 27.09.2017
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Mietmängel Mietmangel Mietkürzung Verzug Mieter vermieter Mietvertrag Fristlose ordentliche Kündigung Rechstanwalt frank Dohrmann Bottrop Minderung Kündigung
Ähnliche Urteile
- Wohnungsübergabe auch durch Einwurf des Schlüssels in den Briefkasten des Vermieters möglich
- Rückgabe der Wohnung aufgrund verbotener Eigenmacht des Vermieters kann durch fristlose oder ordentliche Kündigung des Vermieters verhindert werden; § 864 BGB
- Fristlose Kündigung, wenn Mieter Kostenvorschuss zur Mängelbeseitigung vollstreckt, die Mängel nicht beseitigt und weiter die Mieten kürzt, weil die Mängel nicht behoben sind?
- Fristlose Kündigung des Mietvertrages nach Drohung des Mieters mit dem Gebrauch einer Gaspistole
- Zur Feststellungsklage der Unwirksamkeit einer Kündung nach Erledigungserkärung des Vermieters aufgrund Zwangsräumung der Wohnung; § 256 Abs. 2 ZPO
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Abmahnung Teilungserklärung Gemeinschaftseigentum Anfechtungsklage Veränderung Eigenbedarfskündigung Sondereigentum Arzthaftung Treppenlift Nutzungsentschädigung Protokoll Abschleppen Nachbarrecht Organisationsbeschluss Eigentümerversammlung Beirat Jahresabrechnung Wurzeln Kündigung Verwalter Tierhaltung Beschluss Wohnungseigentümer Mietminderung Gegenabmahnung Garage Wirtschaftsplan Verkehrsunfall Verwaltungsbeirat Schimmel Telefonwerbung Kurioses Einstimmigkeit Makler Miete
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
