Detailansicht Urteil
Auch ordentliche Kündigung kann bei nachträglichem Ausgleich des Mietrückstandes unwirksam sein; §§ 569 Abs. 3, 242 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 321/14, 23.02.2016
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop schneider Bonn
Ähnliche Urteile
- Rückgabe der Wohnung aufgrund verbotener Eigenmacht des Vermieters kann durch fristlose oder ordentliche Kündigung des Vermieters verhindert werden; § 864 BGB
- Fristlose Kündigung, wenn Mieter Kostenvorschuss zur Mängelbeseitigung vollstreckt, die Mängel nicht beseitigt und weiter die Mieten kürzt, weil die Mängel nicht behoben sind?
- Fristlose Kündigung des Mietvertrages nach Drohung des Mieters mit dem Gebrauch einer Gaspistole
- Zur Feststellungsklage der Unwirksamkeit einer Kündung nach Erledigungserkärung des Vermieters aufgrund Zwangsräumung der Wohnung; § 256 Abs. 2 ZPO
- Einstweilige Verfügung nach § 940a Abs. 2 ZPO gegen Mitbewohner auf Räumung der Wohnung auch bei Einspruch des Mieters gegen ergangenes Versäumnisurteil
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Veränderung Verwaltungsbeirat Sondereigentum Nachbarrecht Tierhaltung Schimmel Miete Wirtschaftsplan Wurzeln Eigenbedarfskündigung Gemeinschaftseigentum Telefonwerbung Verwalter Anfechtungsklage Jahresabrechnung Organisationsbeschluss Nutzungsentschädigung Treppenlift Arzthaftung Kündigung Einstimmigkeit Makler Gegenabmahnung Protokoll Kurioses Verkehrsunfall Eigentümerversammlung Wohnungseigentümer Teilungserklärung Abschleppen Mietminderung Beschluss Beirat Garage Abmahnung
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!