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Zur Erstattungsfähigkeit eines Privatgutachtens im Kostenfestsetzungsverfahren, § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO
BGH Karlsruhe, AZ: VI ZB 17/11, 20.12.2011
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OLG Hamm, AZ: I-25 W 287/12, 12.03.2013
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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- Sofortiges Anerkenntnis? - Nachweis des nicht erfolgten Zugangs einer Rechnung obliegt dem Adressaten - Absender obliegt nur die sekundäre Darlegungslast
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Damit kommt es für die Erstzattungsfähigkeit von Gutachterkosten nur noch darauf an, ob diese im Zeitpunkt ihrer Entstehung als notwendig angesehen werden durften.