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Wahl des Verwaltungsbeirates kann auf unbestimmte Zeit erfolgen, § 29 Abs. 1 S. 1 WEG
OLG Köln, AZ: 16 Wx 158/99, 24.11.1999
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Beirat Verwaltungsbeirat Teilungserklärung Vereinbarung Wahl Beiratswahl Rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop Gemeinschaftsordnung Dauer Frist Zeitraum
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Unstreitig ist aber die Feststellung des OLG Köln, wonach der Beirat - anders als der Verwalter - auch auf unbestimmte Zeit gewählt werden kann.