Detailansicht Urteil
Wohnungseigentümer muss Abhilfe der Lärmbelästigung seines psychisch kranken Mieters schaffen; §§ 14 Abs. 2 Nr. 1 WEG, 1004 BGB
AG Hamburg-Mitte, AZ: 9 C 42/21, 17.08.2021
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 134/20, 22.06.2021
-
LG Karlsruhe, AZ: 9 S 258/13, 29.01.2014
-
LG Berlin I, AZ: 67 S 382/09, 11.02.2010
-
AG Sinzig, AZ: 4 C 1096/97, 06.05.1998
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Beeinträchtigung Lärm Krach Radau Lärmbelästigung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Mieter Miteigentümer Wohnung nächtliche Ruhestörung
Ähnliche Urteile
- Keine eigenmächtige Ahndung von Parkverstößen durch PARKcontrol24 Ltd.; §§ 1004, 823 BGB
- Grds. kein Wegerecht zum Garten über das Sondernutzungsrecht eines anderen Miteigentümers
- Unpünktliche Mietzahlung als fristloser Kündigungsgrund nach vorheriger Abmahnung
- Richter verweigert freie Beweiswürdigung und denkt sich eigene Geschehnisabläufe aufgrund eigener Lebenserfahrung aus
- Zur erneuten Beweisaufnahme in der Berufungsinstanz aufgrund erstinstanzlicher fehlerhafter Feststellungen; § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Verwalter Veränderung Wohnungseigentümer Gemeinschaftseigentum Verwaltungsbeirat Kündigung Wirtschaftsplan Mietminderung Jahresabrechnung Organisationsbeschluss Beirat Teilungserklärung Anfechtungsklage Garage Makler Verkehrsunfall Arzthaftung Gegenabmahnung Nachbarrecht Telefonwerbung Beschluss Nutzungsentschädigung Protokoll Treppenlift Abmahnung Einstimmigkeit Eigentümerversammlung Kurioses Abschleppen Miete Tierhaltung Eigenbedarfskündigung Schimmel Wurzeln Sondereigentum
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
