Detailansicht Urteil
Sanierung hat Vorrang - Beschluss über dauerhaftes Nutzungsverbot zur Gefahrenabwehr durch Wohnungseigentümer nicht zulässig; § 22 WEG
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 225/20, 15.10.2021
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Instandsetzung Instandhaltung Sanierung Nutzungsuntersagung
Ähnliche Urteile
- Leitungen für Abwasser sind regelmäßig Gemeinschaftseigentum; §§ 14 Abs. 3, 18, 19 WEG
- GdWE kann Herausgabeanspruch von im Gemeinschaftseigentum stehenden Räumen an sich selbst verlangen (str.); §§ 9a Abs. 2, 16 WEG; 985, 1004 BGB
- Kein Beschluss ohne Kostenvoranschlag / Kein Erstattungsanspruch für eigenmächtige Reparaturmaßnahmen / Gemeinschaftliche Anlage befindet sich im Sondereigentum - grds. kein Anspruch auf Hinterlegung eines Schlüssels bei der Verwaltung
- Stellplätze nur nach neuem WEG-Recht sondereigentumsfähig; § 3 Abs. 1 S. 2 WEG n.F.
- Keine baulichen Veränderungen trotz belibeiger Nutzung einer Sondernutzungsfläche / Nichtige Beschlussgebote sind als zulässige Aufforderung umzudeuten
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Miete Garage Nutzungsentschädigung Eigentümerversammlung Gemeinschaftseigentum Kurioses Sondereigentum Abmahnung Verwaltungsbeirat Schimmel Beschluss Wurzeln Anfechtungsklage Treppenlift Mietminderung Kündigung Verwalter Arzthaftung Nachbarrecht Beirat Eigenbedarfskündigung Makler Tierhaltung Wirtschaftsplan Teilungserklärung Einstimmigkeit Telefonwerbung Wohnungseigentümer Jahresabrechnung Organisationsbeschluss Verkehrsunfall Gegenabmahnung Abschleppen Protokoll Veränderung
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!