Detailansicht Urteil
Beschluss über Gesamtjahresabrechnung ist nach der Gesetzesreform nicht als Genehmigung des Vermögensberichts auszulegen/ Rücklagenentnahme darf nicht als Ausgabe verbucht werden.
AG Bottrop, AZ: 20 C 21/21, 25.03.2022
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG Hamburg-St. Georg, AZ: 980a C 29/21 WEG, 25.02.2022
-
Entnahmen aus der Instandhaltungsrücklage müssen als Ausgabe in der Jahresabrechnung verbucht werdenLG Dortmund, AZ: 1 S 169/19, 09.07.2020
-
LG Dortmund, AZ: 1 S 37/20, 20.04.2020
-
LG Düsseldorf, AZ: 25 S 63/16, 21.12.2016
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 44/09, 04.12.2009
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: REchtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Verwalter scheidet zum 31.12. aus dem Amt - Wer muss die Jahresabrechnung erstellen? - §§ 28 Abs. 2 Satz 1 und 2 WEG
- Wann liegt ein ordnungsgemäßer Vermögensbericht vor?
- Nichtigkeit der Jahresabrechnung - unzulässige Änderung des Kostennverteilerschlüssels - Anspruch auf zertifizierten Verwalter nach § 26a WEG
- Wie muss über eine jahresübergreifende Sonderumlage abgerechnet werden?
- Streitwert der Anfechtung einer Jahresabrechnung richtet sich nach tatsächlicher Auswirkung auf die klägerische Abrechnung
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Makler Miete Arzthaftung Kurioses Jahresabrechnung Nachbarrecht Garage Organisationsbeschluss Anfechtungsklage Wirtschaftsplan Beirat Protokoll Einstimmigkeit Wohnungseigentümer Gemeinschaftseigentum Verwaltungsbeirat Sondereigentum Eigenbedarfskündigung Gegenabmahnung Schimmel Veränderung Abmahnung Nutzungsentschädigung Mietminderung Telefonwerbung Verwalter Abschleppen Wurzeln Beschluss Kündigung Verkehrsunfall Teilungserklärung Tierhaltung Treppenlift Eigentümerversammlung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
