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Auch bei geringfügigen Mängeln kann die Zahlung des Kaufpreises gem. § 320 BGB verweigert werden
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 104/20, 19.11.2021
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Keywords: REchtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Zurückbehaltungsrecht Geringfügigkeit % Prozent
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