Detailansicht Urteil
Beschluss, künftig generell per Umlauflaufbeschluss Beschlüsse zu fassen, ist unzulässig; § 23 Abs. 2 WEG
AG Bonn, AZ: 211 C 22/21, 08.12.2021
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Wer vertritt die verwalterlose Eigentümergmeinschaft in einem Gerichtsverfahren? - Haftet ein Wohnungseigentümer für ein verursachtes Gerichtsverfahren?
- Beschlussfassung zur Genehmigung des "Ausbaus des Spitzbodens zu Wohnzwecken" ist mangels Bestimmtheit nichtig
- Ein-Personen-WEG kann ohne Besschlussfasssung bauliche Veränderungen vornehmen - Zur Nichtigkeit eines unbestimmten Beschlusses über bauliche Veränderungen
- Bauliche Veränderung bedarf eines Gestattungsbeschlusses - Widerklage auf Gestattung ohne Vorbefassung möglich - Eigentümer haftet für bauliche Veränderungen des Mieters; §§ 20 WEG; 1004 BGB
- Bestandskräftiger, nicht ordnungsgemäßer Beschluss, muss nicht zwingend im Wege eines Zweitbeschlusses aufgehoben werden; §§ 18 Abs. 2, 20 Abs. 1 und 2 WEG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Treppenlift Nutzungsentschädigung Protokoll Verwaltungsbeirat Schimmel Garage Jahresabrechnung Kündigung Einstimmigkeit Organisationsbeschluss Veränderung Eigentümerversammlung Abmahnung Beschluss Sondereigentum Eigenbedarfskündigung Wirtschaftsplan Miete Verwalter Makler Wohnungseigentümer Mietminderung Gemeinschaftseigentum Verkehrsunfall Nachbarrecht Teilungserklärung Abschleppen Gegenabmahnung Wurzeln Telefonwerbung Beirat Anfechtungsklage Tierhaltung Arzthaftung Kurioses
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
