Detailansicht Urteil
Zur Befangenheit eines Richters wegen abgelehnten Antrag auf Terminverlegung, §§ 42, 45, 46, 227, 345 ZPO
OLG Frankfurt a. M., AZ: 2 U 155/08, 24.10.2008
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Richter Ablehnung Befangenheit zweites Versäumnisurteil Rechsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Terminverlegung Verlegungsantrag Säumnisurteil Befangenheitsantrag
Ähnliche Urteile
- Richter verweigert freie Beweiswürdigung und denkt sich eigene Geschehnisabläufe aufgrund eigener Lebenserfahrung aus
- Zur erneuten Beweisaufnahme in der Berufungsinstanz aufgrund erstinstanzlicher fehlerhafter Feststellungen; § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO
- Gutachter muss Verlangen zur Erhöhung seiner Gebühren vor Erstellung des Gutachtens beantragen;
- Ablehnungsgesuch gegen einen Richter kann der Verwirkung unterliegen; § 43 ZPO
- Sofortiges Anerkenntnis? - Nachweis des nicht erfolgten Zugangs einer Rechnung obliegt dem Adressaten - Absender obliegt nur die sekundäre Darlegungslast
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Protokoll Gemeinschaftseigentum Abschleppen Gegenabmahnung Verwalter Kündigung Anfechtungsklage Verkehrsunfall Makler Wurzeln Abmahnung Treppenlift Veränderung Garage Beschluss Tierhaltung Sondereigentum Arzthaftung Schimmel Kurioses Nachbarrecht Beirat Teilungserklärung Nutzungsentschädigung Eigentümerversammlung Wirtschaftsplan Eigenbedarfskündigung Einstimmigkeit Jahresabrechnung Verwaltungsbeirat Organisationsbeschluss Miete Telefonwerbung Wohnungseigentümer Mietminderung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
