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Keine Mietkürzung bei behördlich angeordneten Kontaktbeschränkungen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie; §§10 WBVG; 313 Abs. 1 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: III ZR 240/21, 28.04.2022
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: COVID19 Corona Rechtsanwalt Frank DohrmanN Bottrop
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