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Vorlage des Vermögensberichts in der Eigentümerversammlung ist zu spät/ falsche Kontostände rechtfertigen nicht mehr die Anfechtung der Jahresabrechnung; §§ 28 Abs. 4, 45 WEG
AG Wiesbaden, AZ: 92 C 3463/21, 01.07.2022
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Abrechnungsspitze Jahreseinzelabrechnung Jahresgesamtabrechnung Einzeljahresabrechnung Gesamtjahresabrechnung
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