Detailansicht Urteil
Entlastung des Verwaltungsbeirates trotz fehlerhafter Jahresabrechnung widerspricht ordnungsgemäßer Verwaltung; §§ 21, 28, 29 WEG
AG Hamburg-St. Georg, AZ: 980b C 45/19 WEG, 25.09.2020
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG Schwerin, AZ: 14 C 20/11, 13.12.2013
-
LG Berlin I, AZ: 55 S 170/12, 19.04.2013
-
AG Hamburg-St. Georg, AZ: 980a C 28/12, 27.11.2012
-
AG Hamburg-Mitte, AZ: 980a C 28/12, 27.11.2012
-
AG Düsseldorf, AZ: 292a C 16167/09, 05.07.2010
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Verwalter scheidet zum 31.12. aus dem Amt - Wer muss die Jahresabrechnung erstellen? - §§ 28 Abs. 2 Satz 1 und 2 WEG
- Wann liegt ein ordnungsgemäßer Vermögensbericht vor?
- Nichtigkeit der Jahresabrechnung - unzulässige Änderung des Kostennverteilerschlüssels - Anspruch auf zertifizierten Verwalter nach § 26a WEG
- Wie muss über eine jahresübergreifende Sonderumlage abgerechnet werden?
- Streitwert der Anfechtung einer Jahresabrechnung richtet sich nach tatsächlicher Auswirkung auf die klägerische Abrechnung
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Abschleppen Eigentümerversammlung Makler Verwalter Protokoll Kurioses Jahresabrechnung Garage Telefonwerbung Arzthaftung Eigenbedarfskündigung Verkehrsunfall Veränderung Wohnungseigentümer Wirtschaftsplan Beirat Einstimmigkeit Nachbarrecht Treppenlift Miete Anfechtungsklage Abmahnung Teilungserklärung Wurzeln Verwaltungsbeirat Gemeinschaftseigentum Sondereigentum Schimmel Organisationsbeschluss Nutzungsentschädigung Gegenabmahnung Tierhaltung Beschluss Mietminderung Kündigung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
