Detailansicht Urteil
Mieter darf Miete nicht kürzen: Kein Anspruch auf Mietminderung bei Baulärm, §§ 536, 535 Abs. 1 Satz 2 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 152/12, 28.11.2012
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Mietvertrag Baulärm Lärm Immissionen Mangel Innenstadt Stadt Strassenbau Sanierung Mietminderung konkludenter Vertragsschluss Vereinbarung Minderung Rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop Mülheim Oberhausen Gladbeck Dorsten
Ähnliche Urteile
- Keine einstweilige Verfügung, wenn Mieter den Vermieter über Stromausfall vorher nur durch eine SMS benachrichtigt hat.
- Kündigung wegen Mietrückstände (hier 2 Monate) kann treuwidrig sein, §§ 543, 546, 372, 242 BGB
- Kautionsrückzahlungsanspruch der Mietererben
- Verdunkeltes Kellerfenster ist kein Grund zur Mietminderung; §§ 535, 536 BGB
- Beweissicherungsverfahren auch bei unstreitiger Verursachung zulässig, wenn der Beseitigungsaufwand ungeklärt ist; §§ 485 ff ZPO
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Makler Wohnungseigentümer Nutzungsentschädigung Beirat Jahresabrechnung Eigenbedarfskündigung Miete Teilungserklärung Arzthaftung Verkehrsunfall Abmahnung Nachbarrecht Telefonwerbung Wirtschaftsplan Garage Schimmel Mietminderung Gemeinschaftseigentum Eigentümerversammlung Abschleppen Beschluss Verwaltungsbeirat Sondereigentum Protokoll Gegenabmahnung Treppenlift Organisationsbeschluss Kündigung Einstimmigkeit Tierhaltung Veränderung Verwalter Anfechtungsklage Wurzeln Kurioses
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!