Detailansicht Urteil
Keine Sozialauswahl bei der Eigenbedarfskündigung / Zur Umdeutung einer fehlerhaften Kündigungsfrist; §§ 140, 545, 573 Abs. 2 Nr. 2, 574 BGB
AG München, AZ: 453 C 3432/21, 09.06.2022
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 180/18, 22.05.2019
-
AG Frankfurt am Main, AZ: 33 C 3331/15, 18.03.2016
-
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 284/13, 30.04.2014
-
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 57/13, 16.10.2013
-
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 339/04, 09.11.2005
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: REchtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Grund für Eigenbedarfskündigung muss nur bis zum Ablauf der Kündigungsfrist fortbestehen
- Zu den Voraussetzungen einer Eigenbedarfskündigung; § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB
- Abschluss eines Härtefall iSd § 574 BGB wenn der Mieter eine vom Vermieter angebotene Ersatzwohnung ablehnt?
- Ist fehlender Ersatzwohnraum ein Härtegrund im Sinne des § 574 BGB ?
- Wann ist der wesentliche Zeitpunkt für einen Härtegrund iSv §§ 574 Abs.1, Abs.2 BGB?
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Tierhaltung Telefonwerbung Anfechtungsklage Arzthaftung Treppenlift Organisationsbeschluss Nutzungsentschädigung Mietminderung Wirtschaftsplan Einstimmigkeit Kündigung Abmahnung Verkehrsunfall Eigenbedarfskündigung Gemeinschaftseigentum Verwalter Schimmel Teilungserklärung Makler Abschleppen Beirat Gegenabmahnung Verwaltungsbeirat Wurzeln Beschluss Jahresabrechnung Protokoll Veränderung Wohnungseigentümer Sondereigentum Kurioses Eigentümerversammlung Nachbarrecht Garage Miete
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!