Detailansicht Urteil
Zum Streitwert eines Sanierungsbeschlusses; § 68 Abs. 1 GKG
LG Hamburg, AZ: 318 T 20/22, 09.08.2022
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Instandsetzung Anfechtungsklage Instandhaltung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Streitwert der Anfechtung einer Jahresabrechnung richtet sich nach tatsächlicher Auswirkung auf die klägerische Abrechnung
- Streitwert für Streit um Trittschall ist mit 30.000,00 € festzusetzen;
- Streitwert für die Anfechtung einer Jahresabrechnung ist der Nennbetrag; §§ 28 Abs. 2 WEG; 49 GKG
- Streitwert bei der Anfechtung von Wirtschaftsplan oder Jahresabrechnung ist der Nennbetrag begrenzt durch § 49 GKG
- Zum Streitwert und Beschwerdewert eines angefochtenen Wirtschaftsplans / Zur Umdeutung eines nach dem Wortlaut nichtigen Beschlusses eines Wirtschaftsplanes; §§ 28 WEG; 49 GKG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Beschluss Wurzeln Teilungserklärung Organisationsbeschluss Eigenbedarfskündigung Nachbarrecht Verwaltungsbeirat Anfechtungsklage Schimmel Gemeinschaftseigentum Abschleppen Kurioses Einstimmigkeit Sondereigentum Telefonwerbung Gegenabmahnung Miete Nutzungsentschädigung Wirtschaftsplan Abmahnung Eigentümerversammlung Garage Makler Verwalter Beirat Treppenlift Jahresabrechnung Tierhaltung Verkehrsunfall Protokoll Mietminderung Kündigung Arzthaftung Veränderung Wohnungseigentümer
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!