Detailansicht Urteil
Grundsätze der bauliche Veränderung gelten auch für ein Sondernutzungsrecht, §§ 14 Nr. 1, 22 Abs. 1 WEG
OLG Köln, AZ: 16 Wx 33/08, 16.04.2008
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG Köln, AZ: 29 T 181/07, 30.01.2008
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Zaun Garten Gemeinschaftsgarten Sondernutzungsrecht bauliche Veränderung ZUstimmung Beeinträchtigung Gartenzaun REchtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop Eigentümer Miteigentümer
Ähnliche Urteile
- Wohnungseigentümer müssen Kameraattrappen und bauliche Veränderungen nicht dulden - Klage auf Unterlassen auch ohne Beschluss zulässig -Kein Zurückbehaltungsrecht zwischen Geldforderung und Unterlassungs-/Beseitigungsanspruch
- Wohnungseigentümer hat eigenen Anspruch auf Beseitigung eines Balkon-Sichtschutzes; §§ 9a, 20 WEG; 1004 BGB
- 2m hoher Sichtsschutzzaun in Eigentümergemeinschaft stellt keine Beeinträchtigung i.S.d. § 14 WEG dar
- Wie bestimmt muss ein Beschluss über die Genehmigung einer baulichen Veränderung sein?
- Wohnungseigentümer muss eine 2 m X 1 m große Sichtschutzwand nicht dulden
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Eigenbedarfskündigung Nutzungsentschädigung Treppenlift Nachbarrecht Veränderung Einstimmigkeit Gemeinschaftseigentum Jahresabrechnung Eigentümerversammlung Makler Verkehrsunfall Kündigung Protokoll Telefonwerbung Tierhaltung Teilungserklärung Abmahnung Miete Schimmel Mietminderung Beschluss Wurzeln Verwalter Arzthaftung Abschleppen Wohnungseigentümer Wirtschaftsplan Organisationsbeschluss Anfechtungsklage Verwaltungsbeirat Beirat Sondereigentum Garage Gegenabmahnung Kurioses
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!