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Rechtspfleger muss bei Versteigerung nicht auf Einwände gegen das Bestehen eins Sondernutzungsrecht hinweisen; §§ 66 ZVG; 21 Abs. 1 GKG
AG München, AZ: 16 T 1095/22, 11.05.2022
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
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