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Zur Nutzung von Stellplätzen für Pkw bei gemeinschaftlichem Grundstück, §§ 743 Abs. 2, 1011 BGB
LG Wuppertal, AZ: 9 S 328/04, 14.04.2005
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Auto Pkw parken Nutzung Stellplatz Fläche Stellfläche Garage gemeinschaftliche Nutzung Gemeinschaftseigentum Eigentum grundstück Miteigentümer Miteigentum Gebrauchsregelung Halten Befahren Hof Garagenhof Stellplatz Behinderung behindern Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
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Diese Grundsätze lassen sich nicht ohne weiteres auf Miteigentümer nach dem Wohnungseigentumsgesetz übertragen, da in der Teilungserklärung bereits abschließende Vereinbarungen getroffen wurden, so dass eine Freifläche ohne Zustimmung aller betroffenen Eigentümer nicht zum Parken von Fahrzeugen genutzt werden darf.